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Autor: Webmeyster (Seite 19 von 26)

„ZU LANGSAM“ (Hans Söllner zur Sache Mehmet)

Ich weiß nicht, ob schon einmal einer dabei war, wenn ein Dr. Günter Beckstein angetrunken vor 2000 Besuchern in einem Bierzelt in das tobende Publikum schreit, wie er mit einem wie dem Mehmet verfahren würde und dass, wenn es nach ihm ginge, so einer keinen Fuß mehr auf bayrischen Boden setzen würde. Ich mag heute hier nicht sagen, an welche Zeit mich dieses Gejohle und Gekreische erinnert, aber man bekommt schon Angst wenn man weiß, zu was sich Menschen hinreißen lassen wenn sie einen Schuldigen suchen für ihre eigene Unfähigkeit zu leben und das noch dazu im alkoholisiertem Zustand.

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Bundesverwaltungsgericht & andere Repressalien

Vormittag, 21.12.00, Bundesverwaltungsgericht, Berlin

Hans Söllner hat beantragt, als Rasta, aus religiösen Gründen jährlich eine handvoll Hanfpflanzen anbauen zu dürfen. Er sehe sich damit nicht nur in der Tradition bayrischer Großväter, Bauern und Handwerker, die früher ihr „Knasta“ geraucht hätten. Denn in freier Ausübung seiner Religion als Rasta brauche er den Rauch des Hanfs auch, um den Geist zu öffnen, zu Weisheit und Frieden zu gelangen, für Ruhe und tiefe Gespräche. „Ich will gläubig sein dürfen“ sagt Hans Söllner“ Ich bin Familienvater und will mich nicht auf Bahnhofklos rumsuhlen müssen und dort Marihuana kaufen“.

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Brief von Hans Söllner an den Herrn Richter

Sehr geehrte Herrichter und Herrichterinnen

Nun gehe ich nicht davon aus dass Sie dieses mal zu meinen Gunsten entscheiden werden und erlaube mir Ihnen dieses Schreiben zu schicken. Da ich selbst auch kein Interesse daran habe meine Zeit mit Ihnen zu verbringen und es mir persönlich sowieso egal sein kann ob Sie nun anerkennen dass ich zum Glauben der Rasta übergetreten bin oder nicht, möchte ich Ihnen auf diesem Wege doch noch meine Gedanken mitteilen.

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„Beweismittel“ zur „Ehrbeleidigung“ von Innenminister Beckstein

Dutzende von Polizisten haben monatelang Söllners Konzerte beschnüffelt und jedes Wort mitgekritzelt. Tausenden von Bürgern wurde in vier Städten der Besuch eines Söllner-Konzerts verboten. Zwanzig Beamte werden als Zeugen der Anklage aufgeboten, um die „Ehrbeleidigung“ von Innenminister Beckstein, der Polizei und einer Richterin nachzuweisen, die Söllner 120 000.- Mark kosten soll. Selten wurden viel Zeit und Geld des Staates sinnvoller eingesetzt als in der Verfolgung dieser „krankhaften“ Person. Sie als Steuerzahler werden das am besten beurteilen können. Hier die „Beweismittel“ (Sollten Sie beim Lesen Lachen, machen Sie sich mitschuldig !)

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