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Kategorie: Kunst oder Beleidigung

Alles beginnt mit einem Bescheid ( „Unterlassungsbescheid“) der Behörden, was er singen darf und was nicht .Hans hält sich nicht an die Zensur, er liest aus dem Bescheid vor und das Publikum singt dann die Stellen an seiner statt. Dann geht es Schlag auf Schlag. Das erste Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung von Gauweiler, Strauß und Stoiber. Seitenlang müssen Polizisten die Konzerte mitschneiden und abschreiben als „Beweismittel“. Sehr lesenswert das Gutachten zum Werk des Hans Söllner von Professor Kleinschmidt, der zur Verblüffung des Gerichts feststellt: Söllner macht Kunst, keine Beleidigungen.

© 2024 Hans Söllner

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