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BAYERNS EINZIGER OPPOSITONELLER

von Rechtsanwalt Arnold

Wie man weiß, ist Bayern seit Jahrzehnten bis in den letzten Winkel christlich sozial besetzt: das Parlament, die Gerichte, der Rundfunk, soziale Einrichtungen, Wohnungsbaufirmen. Das Volk wählt diese Obrigkeit stets begeistert von Neuem, ob der jeweilige Ministerpräsident in Affären verwickelt, dem Alkoholismus verfallen oder einfach nur fad ist, tut der Sympathie keinen Abbruch. Mir san mir, Prost und gsuffa!

Die Opposition im Parlament existiert nur auf dem Papier, beschäftigt, sich für längst vergangene Jugendsünden zu entschuldigen. Manch Oppositionspolitiker bedauert in diesen Tagen, dass er früher die Obrigkeit schmähte, statt rechtzeitig ein Amigo-System aufzubauen, im Suff jemanden tot zu fahren oder rechtzeitig vor Gericht einen Blackout zu haben – der beste Weg in die ganz oberen Ränge des Freistaates zu gelangen.

So kann man wie bei Asterix sagen, dass ganz Bayern von der CSU besetzt ist. Aber nein, nicht ganz Bayern! Aus Bad Reichenhall wird seit 15 Jahren wortgewaltig und derb die Obrigkeit derbleckt, geärgert – verärgert. Die spitze Zunge des Mundartsängers Hans Söllner ist durch keinen Zwang zu bändigen. Dabei gibt es Zwang genug, Versuche, ihn zu zensieren, seine Konzerte zu verbieten, ihn mit Gerichtsverfahren einzudecken. Er wird in der Tat behandelt, als sei er der einzige Oppositionelle und als seien die Christlich-sozialen für immer und ewig gerettet, wenn es ihnen auch noch gelingt, diesen Oppositionellen klein zu kriegen.

Es begann schon vor Jahren mit einem netten kleinen Lied über die „Politessen“, das seine Zuhörer bald auswendig wie einen Wiesenschlager mitgrölen konnten. Dort war es der Refrain, der die Obrigkeit ärgerte: „Mama ziag dei Schürz’n an, wirf di in Uniform, es san bei unserer Polizei schon blödere was worn“. Auch wenn das Lied erklärte, warum in diesem Fall die Politesse so nett karikiert wurde, war die Obrigkeit verärgert, man verbot es dem Sänger, das Lied, zumindest den Refrain, zu singen und drohte Ordnungsgelder bis zu DM 500.000,00 für jeden Verstoß an. Söllner handhabte dieses Verbot damals so, dass er das Lied sang, beim Refrain sein Mikrofon in den Zuschauerraum hielt, das Publikum sang begeistert den verbotenen Refrain und Söllner konnte anschließend befriedigt nach jeder Strophe kommentieren, dass er nun schon wieder DM 500.000,00 gespart hätte.

So witzig ließen sich allerdings nicht alle Verbote und Zensurversuche umgehen. Ende der 80er-Jahre – der Wortgewaltigste der Christsozialen regierte noch, schmähte die Opposition und torkelte durch die Wahlsendungen – ging die Polizei im Auftrag bayerischer Obrigkeit zur Sache. Was Jagdfreund Honecker spielend geschafft hatte, wollte Strauß für Bayern auch schaffen: Opposition darf es nur gegen politische Gegner geben. Mir san mir, Prost und gsuffa!

So gab es kein Söllner-Konzert, bei dem nicht eifrig mitgeschrieben wurde, Tonbandgeräte mitliefen, damit die eingesetzten Beamten später eilfertig die „inkriminierten Sätze“ dem Staatsanwalt und dem Richter wiedergeben konnten. Mitzuschreiben gab es für die Beamten mehr als genug, da sie bei der Beurteilung, was Satire, was ernst gemeint und was überhaupt gemeint war, heillos überfordert waren. Die nicht enden wollenden Affären von F. S. Strauß, die Aidspolitik von Gauweiler und der dumme Spruch von Geißler, dass der Pazifismus Ausschwitz möglich gemacht habe, waren genügend Anlass für gesprochene und gesungene Äußerungen des Sängers: „Gauweiler, des ist der Mann, der wia so ausschaut, wie wenn wir die Reichskristallnacht noch vor uns hätten“ … „wenn der Herr Strauß heute in aller Öffentlichkeit sag’n konn, dass i oder solche Leut wie ihr a perverses Gehirn san, weil wir seine Partei ned wähl’n oder wir san potentielle Verbrecher, weil wir Kernkraftgegner san, dann kann i in aller Öffentlichkeit durchaus sagen, dass er für mi a dreckiger Faschist ist … Früher haben’s Hitler g’heißn, Himmler. Heute heißn’s Geißler, Stoiber, Strauß. Früher warn’s Juden, heut‘ sind’s Türken. Es kommt ja echt auf’s selbe raus. Ihr schürt’s den Haß von Millionen …“. „I bin ja scho lang der Meinung, dass es Regierungen gibt, da sitz’n lauter Wichser. Da is der Herr Strauß scho a bisserl weiter, gell, der lässt wichsen. Ned umsonst is da Stoiber sei rechte Hand … „.

Da ging das Trommelfeuer der Staatsgewalt, vertreten durch die politische Staatsanwaltschaft, erst richtig los. Eine Anklage, anschließend der Gang durch alle denkbaren Instanzen: Amtsgericht, Landgericht, Bayerisches Oberstes Landesgericht, nach Zurückverweisung erneut Landgericht, erneut Bayerisches Oberstes Landesgericht. Ging es beim unteren Gericht noch liberal zu (Geldstraße von DM 3.000,00, die auf Bewährung ausgesetzt wurde), wurde es bei den höheren Gerichten schon teurer (DM 8.400,00 Geldstrafe ohne Bewährung).

Das Bayerische Oberste Landesgericht erkannte natürlich, dass die Äußerungen Söllners Kunst und Satire sind, legte aber vor allem bei den politischen Äußerungen Wert darauf, einen Freispruch zu verhindern. So wurde die Verurteilung des Gedichtes über die Politiker Geißler, Stoiber, Strauß (im Vergleich mit Hitler und Himmler) für strafbare und „offenkundig unwahre“ Ehrverletzungen gebrandmarkt. Auch dass Gauweiler so ausschaut, als hätten wir die Reichskristallnacht noch vor uns, wurde für beleidigend und strafbar gehalten. Wo kämen wir hin, wenn man die bayerische Obrigkeit ungestraft in Frage stellen dürfte – eine Revision über die außerbayerischen Gerichte entscheiden müssen gibt es in solchen Verfahren nicht. Mir san mir, Prost und gsuffa!

In der gleichen Zeit, als die Prozesse gegen Hans Söllner liefen, bei dem ich ihn verteidigte, machte das CSU-Mitglied Manfred Ritter durch das Buch „Sturm auf Europa“ von sich reden. In diesem Buch wurden unbeschreibliche Volksverhetzungen gegen Ausländer vorgenommen. Asylflüchtlinge wurden mit „Heuschreckenschwärmen“, die über „unsere Heimat herfallen“ verglichen. Ritter forderte „Ausländer raus, sonst komme es zwangsläufig zu Mord und Totschlag“. In diesem Falle wurde meine Strafanzeige eingestellt, Oberstaatsanwalt Wick, der die gleiche politische Staatsanwaltschaft leitete, die auch für die Verurteilungen Hans Söllners sorgte, kam nach „eingehender Prüfung“ des Falles zu dem Ergebnis, dass eine Volksverhetzung nicht mit der „für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit“ nachgewiesen werden könne. Eine bessere Rechtsprechung für die Berechtigung Söllners konnte es nicht geben.

Die Verurteilung von Söllner öffnete nun aber Tür und Tor für weitere Maßnahmen gegen den Sänger. Durch unzählige Telefonate musste die Polizei Veranstalter von Söllner-Konzerten, ob privater Natur oder öffentlicher Natur unter Druck setzen, so dass reihenweise Konzerte verboten wurden. Nach Konzerten wurden schikanöse Drogenkontrollen durchgeführt, bei denen nichts zu Tage gefördert werden konnte. Als Söllner kurz nach solch einer Kontrolle in Sonthofen mit einer Einlage im nächsten Konzert konterte, sich mit der Kehrseite zum Publikum wandte, die Hose herunterließ und sagte, dies sei sein spezieller Gruß für die Drogenfahndung in Sonthofen, eröffnete sich eine neue Kette von Prozessen. Auch hier wurde in der unteren Instanz (Landgericht) der nackte Hintern noch als Kunst bezeichnet und Söllner freigesprochen, was aber vom Bayerischen Obersten Landesgericht, das der christsozialen Obrigkeit näher steht, wieder revidiert wurde.

Bei einer neuerlichen Reaktion der Staatsanwaltschaft auf neuere Lieder des Sängers, kam es zu noch höheren Geldstrafen: DM 140.000,00 soll Hans Söllner bezahlen, weil er sich satirisch mit dem bayerischen Innenminister Beckstein (bekannt für seine rigide Abschiebepraxis) auseinandergesetzt hat („Beckstein ist praktisch a Sondermüll … der müsste eigentlich bei den Castor-Transporte dabei sein, so wie der red über die Leut, auf derer Welt …“). Die Kette dieses Prozesses ist noch nicht ganz abgeschlossen, schon jetzt steht aber fest, dass es bei der Verurteilung bleiben wird, nur über die Höhe der Strafe wird noch gestritten.

Auch die Tatsache, dass Hans Söllner bei seinen Konzerten gegen die Volksdroge Alkohol wettert und dabei zugibt, gelegentlich Marihuana zu rauchen, sorgt für unvorstellbare Repressionen. Hier schreckt die Justiz auch vor der Überschreitung der Lächerlichkeitsgrenze nicht zurück, so als es zu einer Verurteilung wegen Besitzes von sage und schreibe 0,7 Gramm Marihuana kam. Nur einmal schoss die Obrigkeit knapp daneben, als sie wohl schon die Hoffnung hatte, Hans Söllner nun endlich hinter Gitter bringen zu können: zwei Tage vor Weihnachten 2000 wurden bei einer Hausdurchsuchung 2 Kilogramm Marihuana gefunden. Bevor noch der Haftbefehl erlassen werden konnte, gelang es nachzuweisen, dass es sich hierbei um THC-freies Marihuana handelt, das legal vertrieben wird und wohl einen schmackhaften Tee abgibt.

Diese staatlich sanktionierte Oppositionsbekämpfung hat Hans Söllner nicht beugen können. Seine Anhängerschaft wächst ständig, seine Konzerte sind schon wenige Tage nach Ankündigung ausgebucht, seine CD’s werden in hoher Auflage verkauft. Dabei ist der Staatsmacht in ihrer Klugheit offenbar noch nicht einmal aufgefallen, dass die gleichen Texte, die zu hohen Geldstrafen geführt haben, seit Jahren auf Platten ungeahndet vertrieben werden (allerdings wäre inzwischen eine Verfolgung auch verjährt). Der Zuspruch, den Hans Söllner massenhaft findet, lässt ahnen, dass am Spruch von Herbert Achternbusch: „In Bayern san 60% Anarchisten und die wählen alle die CSU“ doch etwas dran sein könnte.

4 Kommentare

  1. Uwe Seger

    Hans, eine schöne Ansprache fürs neue Jahr und ich freue mich dich in Stuttgart zu sehen. Du hast meine absolute Bewunderung wie du Dinge ansprichst mit einer Kompromisslosigkeit und Überzeugung und du auch die Möglichkeit hast Dinge so zu benehnen. Pass auf dich auf, Deutschland und die Welt brauchen solche Menschen wie du. Dein treuer Fan aus dem Nordschwarzwald. Uwe

  2. Jordans For Sale

    My partner and i highly go along with the foundation of your disagreement together with the RIAA. $1M with regard to seven sounds is definitely preposterous. How can they have got out with this particular looting with regard to so long? I really trust and pray which you are all effective in this case and that the judge proceedings are generally are living so the RIAA is usually open for any Shylocks that they can and their lawyers/advisers are generally.

  3. Helena Moser

    Danke, Herr Söllner, für Ihre konsequente Haltung in Sachen Corona. Ich bin eine über 80 Jahre alte Schweizerin und vertrete die gleiche Ansicht was Diskriminierung, Freiheitsentzug, Ausgrenzung usw. betrifft. Was da die Politik unter dem Deckmantel Gesundheit treibt, ist reine Machtausübung. Und das Volk macht noch mit. Das erinnert mich an die Zeit meiner frühesten Jugend. Da war doch irgendwas nördlich der Schweiz.
    Herr Söllner, ich habe heute das erste Mal von Ihnen gehört (im TV BR 09.02.2022; 19.20 Uhr) Sie sind mir sehr sympathisch, Ich bewundere Ihre Charakterstärke und Ihren Mut.

    • Hans Maier

      Leider ist die Antwort auf einen ueber 5 Jahre alten Beitrag, ein passendes Sinnbild zur Corona massnahmen debatte: Die Argumentation nicht verstehen, nicht richtig aufpassen und das Gesamtbild nicht verstehen.
      Es geht nicht um Freiheit, es geht nicht um Individualismus, es geht um Meschenleben retten. Und wenn ich nur einen Menschen rette wenn ich mich Impfen lasse (mal ein paar Monate nicht auf Konzerte gehe; ein Stueck Stoff vor dem Gesicht trage, etc.), dann mache ich das gerne.
      Aber bringt eh nichts zu argumentieren, schreiben Sie lieber weiter unter Themen von vor 5 Jahren, da war ja eh alles besser…

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