Eine Chronik

Sommer 1996 in Immenstadt/Bayern

Hans Söllner grüßt die Immenstädter Drogenfahndung, in dem er seinen nackten Arsch ins Publikum zeigt. Hans Söllner prangert das Vorgehen der Polizei in Hoyerswerda gegenüber Asylanten und Ausländern an und nimmt dies als Beispiel für den generellen Umgang der deutschen Polizei und der staatlichen Organe. Er weiß wovon er spricht, nachdem er insgesamt 4 Jahre bosnische Flüchtlinge bei sich aufgenommen hatte. In der Konzertpause kommt eine Polizistin an seine Garderobe und greift ihn wegen dieser Aussagen an. (Sie war von ihrem Vorgesetzten in zivil zum Konzert geschickt worden.) Söllner fragt sie, welche Zeitungen sie liest und welche TV-Programme sie sieht, da er diese Informationen ja aus den Medien hätte. Nachts, auf der Rückfahrt zum Hotel wird der Tour-Bus von Söllner von einem bewaffneten Einsatzkommando mit 8 Polizisten und Drogenhund aufgehalten. Söllner muß sich mit erhobenen Händen an den Tour-Bus stellen und wird bis in die Genitalien durchsucht. Die Durchsuchung der ganzen Crew und des Busses dauert über eine Stunde. Söllner bleibt völlig ruhig, was dann in den Polizeiprotokollen als apathischer Zustand und völlig „neben der Kappe“ auftaucht. Es wird nichts gefunden. Die Polizistin hatte nach der Konzertpause ihrem Vorgesetzten (der sich auch auf dem Gelände aufhält) gemeldet, sie hätte „Mischbewegungen“ bei Hans Söllner ausgemacht.

 

Sommer 1996 nächster Tag in Krün/Bayern

Hans Söllner grüßt die Immenstädter Drogenfahndung, in dem er seinen nackten Arsch ins Publikum zeigt.

 

Sommer 1996

Acht Polizisten erstatten Anzeige wegen Beleidigung

 

Herbst 1996 in Bad-Reichenhall/Bayern

Hausdurchsuchung bei Hans Söllner

 

Frühjahr 1997 in Bad-Reichenhall/Bayern

Erneute Hausdurchsuchung bei Hans Söllner.

 

Winter 1996 in Garmisch-Partenkirchen/Bayern

Prozeß wegen „Arsch-Zeigens“ – Verurteilung zu einer Geldstrafe

 

Frühjahr 1997 in München/Bayern

Berufungsprozeß wegen „Arsch-Zeigens“ – Freispruch in dieser Sache Während der Verhandlung wird Söllner wegen Drogenbesitz kurzfristig verhaftet und durchsucht – nachdem er zum Richter meinte, er würde natürlich nach diesem Prozeß eine kleine Pfeife rauchen. Es werden 0,7 Gramm Marihuana gefunden. Es erfolgt Anzeige.

 

Sommer 1997 in München/Bayern

Verhandlung wegen Besitz von 0,7 Gramm Marihuana. Richterin äußert sich auf die Erklärung Hans Söllners er würde sich zum Glauben der Rasta bekennen und schon aus diesem Grunde Marihuana rauchen, folgendermaßen: „Sie können rasten wo sie wollen.“ Verurteilung zu 800.- DM Geldstrafe.

 

Herbst und Winter 1997

Hans Söllner greift auf seinen Konzerten immer häufiger den bayerischen Innenminister Beckstein wegen seiner Ausländerpolitik und seinem Umgang mit Hanf-rauchenden Jugendlichen an. Konzertbesucher werden vor und nach Söllner-Konzerten von Polizei durchsucht und verunglimpft. Unter anderem zitiert Söllner Aussagen von Polizisten ihm gegenüber, die sich begeistert über die tollen Arbeitsbedingungen unter Beckstein äußern. Dabei entsteht die Geschichte vom „schwarzen Vogel“ der einen großen Haufen auf Bayern scheißt und aus dem sich der Herr Beckstein entwickelt. Aus der von ihm als menschenunwürdig empfundenen Durchsuchung und ständigen Verunglimpfung seiner Person entsteht der Song „Nennen wir sie Irmgard“. Dieser Song bezieht sich auf seine Situation in der er sich vom Staat „gefickt“ fühlt.

 

Frühjahr 1998 in Nürnberg/Bayern

Große Presseberichte in Nürnberg wegen Söllners Geschichten zu Beckstein.

 

Sommer 1998 in Ansbach/Bayern – 1.Auftrittsverbot

Bezugnehmend auf die Nürnberger Presse und die Protokolle der ständig anwesenden Polizei 1.Auftrittsverbot in Ansbach. Der Bürgermeister von Ansbach bezeichnet Hans Söllner in einem offiziellen Schreiben als „krankhaft“.

 

Sommer 1998

Immer häufiger werden Veranstalter durch Polizei unter Druck gesetzt, Söllners Konzerte nicht stattfinden zu lassen. Es wird mit dem Entzug von Konzessionen gedroht, oder mit Randale auf Seiten des Söllner Publikums. Die Konzerte werden als reine Drogenumschlagplätze geschildert .

 

Sommer 1998 in Mainburg/Bayern

Dort wird Söllner nicht nur das Konzert in der Gemeindehalle verboten, sondern der Auftritt in der gesamten Stadt (Discotheken hatten sich als Plätze angeboten) untersagt. In 5 weiteren bayerischen Städten gibt es daraufhin Auftrittsverbote.

 

Sommer 1998 in Bad-Reichenhall/Bayern

Große Hausdurchsuchung mit 11 Personen, zusammengesetzt aus der Drogen- und Steuerfahndung sowie Wirtschaftsprüfer und ein Drogenhund. Die Straßen vor Söllners Haus werden abgesperrt. Erfolg der Fahndung: Eine kleine Marihuanapflanze, Söllners Computer nebst Discetten und alle Steuerunterlagen.

 

Resultat dieser ganzen Aktionen ist nun ein Strafbefehl über 120.000.- DM wegen „Ehrbeleidigung hochgestellter Persönlichkeiten und der Polizei.“ Hans Söllner hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Er wird durch alle Instanzen gehen.