Mittwoch, 17.7.2002, in der Früh um 8 Uhr. Fünf Polizisten verschaffen sich Zutritt zum Haus von Hans Söllner, verpesten mit ihrer Anwesenheit die Privatsphäre des Sängers für eine Stunde.Wieder einmal suchen sie Unterlagen, was verdient der Söllner, damit sie ihn ordentlich verknacken können beim nächsten mal. Angeleiert wurde das Ganze von Staatsanwalt Erlbeck vom berüchtigten Gericht in Kempten ( „Du -darfst -Zigeunerjude-zum-Juden-Friedmann-sagen-Gericht“) und bestätigt vom einschlägigen Richter Hiptler aus Traunstein.

Es geht um den Song „Nennen wir sie Irmgard“, in dem Hans Söllner eine Polizistin zu „Claudia“ verfremdet und eine Geschichte erzählt. Eine Zivilpolizistin bei einem seiner Konzerte will durch ein Fenster zum Backstagebereich gesehen haben, H.S. habe „Mischbewegungen“ am Tisch vollführt. Soetwas erregt deutsche Polizisten, -innen offenbar so sehr, daß sie ihren Vorgesetzten anrufen („Drogen!“), sich selbst in Uniform schmeißen und nächtens, lange nach dem Konzert an einer einsamen Landstraße auf ihn warten. 8 Polizisten und -in plus Drogenhund,mit gezückten Waffen, durchsuchen über eine Stunde den Tourbus und seine Insassen. Hände hoch am Wagen, Füße weg und dann Leibesvisitation bis an die Genitalien. Den Bürger zum Schwerverbrecher erklären ist eine der leichteren Übungen dieser Kreise. Demokratieverbrecher wie einschlägige Politiker oder ein ehemaliger CSU-Staatssekratär auf der Flucht oder Generalstatsanwälte, die solches Gesindel schützen oder Strauß-Sohn,der seine Festplatte verschwinden lässt -all denen wird solch eine Behandlung nicht passieren.

Aber einem wie Hans Söllner,der Wahrheiten sagt,die ihnen unangenehm sind, kann man immer mal wieder die Bürgerrechte aberkennen, wenigsten für eine Nacht oder einen Morgen bei der dutzendsten Hausdurchsuchung. Gefunden haben sie in dieser Nacht auf der Landstraße natürlich nichts, sie wollten nur zeigen:wir können dir nicht nur deine Rechte nehmen, sondern auch Deine Ehre.

Diese Aktionen gegen Hans Söllner sind illegal. Jeder -und auch die Polizei- weiß ,daß er Hanf raucht und daß er nicht dealt. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt den Eigengenuß und den Besitz geringer Mengen von Hanf. Gerade wieder hat das gleiche  Gericht verkündet:der einfache Besitz einer geringen Menge darf auch nicht zum Verlust des Führerscheins führen.

Einschlägige Seilschaften aus Politik, Justiz und Polizei in Bayern verstoßen gegen das Verfassungsgericht. Auf die nächtliche, bewußt demütigende Freiheitsberaubung auf dieser Landstraße reagierte Hans Söllner mit einem Lied der Selbstverteidigung eines Bürgers dieser Gesellschaft: er schildert mit den Mitteln der obszönen Kunst den Skandal,auf welche Weise die Obrigkeit und Polizei einen wie ihn „fickt“.

Seitdem läuft eine offenbar an der nächtlichen illegalen Aktion beteiligte Polizistin herum und erzählt überall öffentlich und in Gerichten,sie und nur sie sei die Polizistin in dem Lied. Schließlich habe sie den gleichen Vornamen. Diese Selbstdarstellungsorgie wird gestützt durch Vorgesetzte und die Kemptener Justiz, die dafür gesorgt haben, daß Hans Söllner wegen Beleidigung einer Polizeibeamtin verurteilt wird. Nicht die illegale Aktion der Polizei wird also untersucht,sondern das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eines Hans Söllners wird lächerlich gemacht.

Und weil sie schon einmal eine Verurteilung haben, dann wollen sie jetzt jedesmal,wenn er das Lied singt, wieder zulangen! Und während die Live-Aufführungen des Songs brachial verfolgt werden, kann man das gleiche Lied seelenruhig und unbehelligt auf der CD von Hans Söllner „241255“ hören – wie übrigens auch alle angeblichen „Beleidigungen“ von Herrn Beckstein!

Die 75000 Mark-Strafe für Hans Söllner vom letzten Jahr war hauptsächlich für die Wahrheit über diesen Polizeieinsatz in diesem Lied und die angebliche „Beleidigung“ von Innenminister Beckstein. Hans Söllner hatte die Behandlung von Ausländern und Asylanten durch die bayrische Politik angeprangert und ganz speziell im Fall des Mehmet. Wo ein erwachsener Mann und Machthaber einen 15-jährigen, in München geborenen Jungen von seinen Eltern trennt und im Triumphgeschrei in ein ihm fremdes Land ausfliegen lässt. Eine Aktion, die nicht nur Recht verletzte,sondern bewußt mit den niedrigsten ausländerfeindlichen Instinkten spielte.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht erklärt,Becksteins Aktion gegen den deutschen Jungen türkischer Herkunft war ILLEGAL.

Alles was sie gegen Hans Söllner (und er ist ja nicht der einzige) unternommen haben und weiterunternehmen, ist genau das: ILLEGAL. In Bayern gibt es politische Seilschaften, die Bürgerfreiheiten mit Füßen treten. Im Augenblick haben sie Kreide gefressen, ziehen sogar den Trachtenanzug aus vor lauter Angst unangenehm aufzufallen und parfümieren Deutschland mit „Werten“, an die sie sich am wenigsten halten. Die Wirklichkeit dieser Politik sieht so klein und häßlich aus wie in diesem Bericht über einen Sänger aus Bad Reichenhall dargestellt.