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Kategorie: Hey Staat (Seite 3 von 3)

Wie alles anfing

Fast ein Vierteljahrhundert dauert er schon, der Kampf der Politiker, Polizei, Richter, Staatsanwälte  vs. den „kleinen Sänger aus Reichenhall“, als der sich Hans Söllner immer schon selbst sieht. Im Kern geht es ihm nicht ums Rechthaben, sondern um die Freiheit der Worte und Lebenseinstellungen. Beurteilen sollten das die Leute – “seine“ Leute – die ihm zuhören wollen. Nicht die Mächtigen, die ihm das Maul stopfen wollen mit einer beispiellosen und jahrzehntelangen Prozeßflut, Verfolgungen, Drohungen, Hausdurchsuchungen, existenziell  bedrohlichen Strafen von mehreren hunderttausend Euro und Auftrittsverboten. Sie haben es nicht geschafft sein Haltung zu brechen. Die Obrigkeiten sind in ihrer Machtarroganz gescheitert, heute wollen die Leute Hans Söllner mehr denn je hören und vor allem mehr denn je: Die ganz Jungen.Wir können hier unmöglich die ganze lange Verfolgungsgeschichte erzählen und wollen auch nicht: zuviel Idiotie von oben macht krank. Deshalb hier nur Bruchstücke aus dem Ganzen, zum Staunen, Empören, Lernen – und Lachen.Das beginnt mit einem zusammenfassenden Bericht und Einschätzung des Rechtsanwalts von Hans Söllner in einem Buchbeitrag über „Musik&Zensur“.

 

Kunst oder Beleidigung

Alles beginnt mit einem Bescheid ( „Unterlassungsbescheid“) der Behörden, was er singen darf und was nicht .Hans hält sich nicht an die Zensur, er liest aus dem Bescheid vor und das Publikum singt dann die Stellen an seiner statt. Dann geht es Schlag auf Schlag. Das erste Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung von Gauweiler, Strauß und Stoiber. Seitenlang müssen Polizisten die Konzerte mitschneiden und abschreiben als „Beweismittel“. Sehr lesenswert das Gutachten zum Werk des Hans Söllner von Professor Kleinschmidt, der zur Verblüffung des Gerichts feststellt: Söllner macht Kunst, keine Beleidigungen.

 

Ehrbeleidigungen

Es beginnt der erste Teil des Prozesszyklus aus „Ehrbeleidigung“ von Beckstein und der Polizei. Dabei spielen eine Rolle: ein schwarzer Vogel, der sich über Bayern entleerte und: Beckstein war da!..Eine stundenlange nächtliche Durchsuchung des Tourbusses auf einer entlegenen Landstraße mit einem ganzen Polizeikommando, das Marijuana suchte und nicht fand. Darüber gab es dann  für weitere Gerichtverhandlungen ein Lied von Hans Söllner über die Polizei. Und einen Gruß an die Polizei mit heruntergelassener Hose des Hans Söllner. Darüber endlose Prozesse und Berufungen und Urteile. Zum Weinen. Und zum Lachen, die Vernehmung der Polizeizeugin.

 

Hausdurchsuchungen

Es geht weiter in dem Zyklus mit absurder Begründung für eine Hausdurchsuchung, einer Haussdurchsuchung, weiterer Hausdurchsuchungen. Offene Verbotsdrohung für Söllner-Live in Bamberg. Nochmal Beckstein beleidigt. Und in der Berufungsverhandlung über das Gedicht „Mei Angst“ wird Hans Söllner tatsächlich freigesprochen: Der Richter sagt nämlich, dass „Beckstein tatsächlich ausländerfeindlich gehandelt hat“!

 

Das Recht auf Hanf

Das Recht auf Hanf spielt oft eine Rolle in Prozessen gegen Hans Söllner. Schließlich geht Hans bis zum Bundesverwaltungsgericht um den begrenzten Eigenanbau einzufordern. Er bekommt dort fast Recht und kommt zurück aus Berlin: daheim Hausdurchsuchung.Dann die Farce mit dem Sack THC-freiem Hanf. Und einen Text über die alte einheimische  Kulturpflanze und was sie draus gemacht haben.

 

Hitler, Bush, Blair

Der letzte größere Coup von Staatsanwälten waren die Razzien bei Söllner, Trikont als sein Verlag und die Privatwohnungen von Söllner und Trikont-Geschäftsführer. Es ging um die Liedzeile auf einem T-Shirt: Hitler, Busch, Blair – International mit deren Bildern. Zur allgemeinen Verblüffung war der Vorwurf: Verwendung nationalsozialistischer Symbole!! Die Aktion war übrigens (wirklich) illegal

 

Zum Schluss, aber immer wieder sagt Hans Söllner … 

Zum Schluß drei Stellungnahmen von Hans Söllner, die seine Ansichten und Haltungen wunderbar beleuchten: Zum Prozeß und Urteil im Fall Beckstein, zur Behandlung des türkischen jungen Mehmet durch den Innenminister und ein Brief an einen Richter – man möchte sagen: An alle Richter, die sich an ihrer Macht festhalten und nicht an der Gerechtigkeit…


 

Hausdurchsuchung vom 17.7.2002

Mittwoch, 17.7.2002, in der Früh um 8 Uhr. Fünf Polizisten verschaffen sich Zutritt zum Haus von Hans Söllner, verpesten mit ihrer Anwesenheit die Privatsphäre des Sängers für eine Stunde.Wieder einmal suchen sie Unterlagen, was verdient der Söllner, damit sie ihn ordentlich verknacken können beim nächsten mal. Angeleiert wurde das Ganze von Staatsanwalt Erlbeck vom berüchtigten Gericht in Kempten ( „Du -darfst -Zigeunerjude-zum-Juden-Friedmann-sagen-Gericht“) und bestätigt vom einschlägigen Richter Hiptler aus Traunstein.

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Hans Söllner wieder vor Gericht: Polizistin verdient sich dumm und dämlich

Am 14.3.03 um 8.30 Uhr muss der Liedermacher Hans Söllner wieder einmal wegen Beleidigung vors Gericht, diesmal in Sonthofen(Allgäu). Eine gute Gelegenheit für jeden einmal einer öffentlichen, bayerischen Verhandlung beizuwohnen und Live zu erleben wie es andersdenkenden, kritischen Künstlern im Freistaat ergeht, wenn sie es wagen sollten ihre Meinung zu singen. Worum es geht ? Nachdem eine Zivilpolizistin (Claudia B.) ihrem Chef von angeblichen Mischbewegungen, die sie bei Hans Söllner ausmachte, berichtete, wird der Tourbus nach dem Konzert angehalten.

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Bericht vom Chiemgau-onlineüber die Verhandlung vom 05.02.03: Traunstein/Bad Reichenhall

Der Liedermacher Hans Söllner aus Bad Reichenhall überreichte bei seinem Prozess diese Woche in Traunstein Staatsanwalt Dr. Jürgen Zenkel und Vorsitzendem Richter Johann Dörr ein Präsent der besonderen Art, nämlich ein Kilogramm getrockneter Cannabisblätter. Aus dem etwas bröseligen Geschenk im braunen Papiersack, verstaut in einem Karton von der Größe einer Bananenschachtel, werden sich die Empfänger allerdings nicht – wie vom Angeklagten mit der Rastafrisur angeregt – „ein Teechen“ brauen. Die extra von Söllner für die Justiz erworbenen Hanfblätter werden stattdessen Beweisstück in einem neuen Ermittlungsverfahren – gegen die Vertreiberfirma in Wiesenheide im Kölner Raum.

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